Zusätzliche Kosten beim Immobilienerwerb

Grunderwerbssteuer:

(impuesto de transmisiones patrimoniales) in Höhe von 7 Prozent; erwirbt man ein neues Objekt direkt von der Baugesell-schaft, wird an Stelle der Grunderwerbs-steuer eine Mehrwertsteuer (impuesto sobre el valor añadido; kurz I.V.A.) in Höhe von 7% erhoben. Bei Grundstücken, einzelnen Garagen und Geschäftslokalen beträgt die Grunderwerbssteuer 16%.

Stempelsteuer:

Für Neubauten in Höhe von 1%.

Wertzuwachssteuer:

(impuesto municipal sobre el incremento de valor de los terrenos; bekannt als plusvalía municipal): Hier besteuern die Gemeinden den Wertzuwachs von Grund und Boden. Als Grundlage dient der Katasterwert sowie die Anzahl der Jahre, welche zwischen dem Kauf und dem Verkauf dieses Objektes liegen. Der Wert ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und kann dort genau erfragt werden.

Notar:

Die Höhe der Notarkosten hängen zum Einen vom eingetragenen Wert des Objektes und zum Anderen vom Umfang der Rechte und Pflichten im Vertrag ab. (Komplexität des Vertrages, Anzahl Rechte und Pflichten, Errichten einer Hypothek und andere Werte werden ebenfalls berücksichtigt).

Rechtsanwalt:

Zwischen 1% und 1,2% des tatsächlichen Kaufpreises.

Einkommensteuer / Wertzuwachssteuer:

(retención en la adquisión de inmuebles a no-residentes, kurz I.R.P.F.) Ist der Verkäufer nicht-resident (nicht mit lokalem Wohnsitz angemeldet) und hat er sein Objekt innerhalb der letzten zehn Jahre erworben, muss der Käufer 3 % des Kaufpreises vom Verkäufer einfordern und dem Finanzamt weiterleiten. (Grundstückgewinnsteuer).

Kosten für Immobilienbesitzer:

Normalerweise müssen Sie für Fix- und Nebenkosten pro Jahr mit zwischen 2,500 EUR bis 5,000 EUR rechnen. Ein Teil dieser Kosten sind vom Immobilienwert abhängig, andere von der Art der Immobiliennutzung.

Lokale Immobiliensteuer (IBI):

Sie wird jährlich bezahlt. Die Höhe ist abhängig vom Standort sowie vom Immobiliensteuervolumen. Bemessungsgrundlage für die Steuer sind 2 % des Werts des Kaufvertrages, 1,1 % des Katasterwerts oder soweit nicht vorhanden 50 % des Werts der Immobilie. Der Steuersatz in Marbella beträgt zur Zeit 0,85%, in San Pedro und Estepona liegt er etwas tiefer.

Gemeinschaftsbeiträge:

Beitrag für die Instandhaltung der Gebäude und Umgebung. Dieser Beitrag kann auch Sicherheitsdienst, Gärtner, Administration, Versicherung etc. beinhalten. Eine Wohnung mit zwei Schlafzimmern kostet zwischen 90 EUR und 300 EUR im Monat, abhängig vom entsprechenden Service.

Versicherung:

Eine Standardversicherung für eine Villa und deren Mobilien z.B. 720,000 EUR / 120,000 EUR, kostet ungefähr 1,500 EUR pro Jahr. Wenn das Objekt das ganze Jahr über bewohnt ist (nicht nur für Ferien genutzt wird) liegt die Prämie tiefer.

Elektrizität:

Wird monatlich abgerechnet. Die Kosten sind abhängig vom Verbrauch. Die minimalen Fixkosten für ein Apartment liegen zwischen 25 EUR und 36 EUR, für eine Villa zwischen 60 EUR und 90 EUR im Monat. Jeder zusätzliche Stromverbrauch wird in Rechnung gestellt. Strom ist verhältnismäßig teuer in Spanien und sollte bei zusätzlichem Luxus, wie einem geheizten Schwimmbad, mit berücksichtigt werden.

Gärtner:

Die Stundensätze der lokalen Gärtner variieren zwischen 10 EUR und 20 EUR. Langzeitengagements sind meistens kostengünstiger.

Haushalthilfen:

Sind normalerweise fest-angestellt und erhalten zwischen 430 EUR und 600 EUR im Monat. Im Stundenlohn verlangen sie zwischen 6 EUR und 15 EUR.

Telefon:

Wird alle zwei Monate abgerechnet. Die Preise sind von System und Telefongesellschaft abhängig (analoge Linie, ISDN, ADSL) und variieren von 9 EUR bis zu 40 EUR fixe Kosten pro Monat. ie variablen Kosten berechnen sich entsprechend der Nutzung.