Privater Vertrag

Zwischen dem Unterzeichnen der Kaufofferte und dem eigentlichen Kaufvertrag, dem Privatvertrag, vergehen normalerweise ca. zwei Wochen. Ihr Anwalt hat zu diesem Zeitpunkt seine Untersuchungen abgeschlossen und sichergestellt, dass der Verkäufer alle aus-stehenden Schulden oder Beträge, die auf dem Grundstück oder Objekt lasten, beglichen hat. Der Privatvertrag für Verkauf oder Option reflektiert die Punkte der Kaufofferte und beinhaltet einen Termin für die notarielle Beglaubigung. Üblicherweise wird bei der Vertragsunterzeichnung zwischen 1% und 10% des Kaufpreises anbezahlt. Dieser Betrag wird bei einem allfälligen Rücktritt des Käufers nicht mehr rückerstattet, sondern geht an den Verkäufer über.