Notarielle Beglaubigung

Ein Verkauf / Kauf ist in Spanien formell abgeschlossen, wenn die öffentliche Anspruchs- und Eigentumserklärung vom Notar unterschrieben und die ausgemachte Zahlung erfolgt ist. Ebenso muss der formelle Eigentumsübertrag statt-gefunden haben. Nach der Unter-zeichnung des Vertrages wird der Notar beauftragt, den Eigentums-übertrag beim entsprechenden Grundbuchamt anzumelden. Ihr Anwalt wird in Ihrem Namen alle Eigentumübertragssteuern, welche mit dem Kauf verbunden sind, bezahlen und den Grundbucheintrag veranlassen.